REACH- Erklärung

 

Die REACH- Verordnung /EG) Nr. 1907/2006 ist eine EU- Chemikalienverordnung, die am 1.Juni 2007 in Kraft getreten ist.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU- Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht harmonisiert und vereinfacht

Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehenden Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.

Die Verordnung enthält Bestimmungen über Stoffe und Zubereitungen (definiert in Artikel 3). Diese Bestimmungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung derartiger Stoffe als solcher, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen sowie das Inverkehrbringen von Zubereitungen.

Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Ihren Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.

 

Gemäß REACH- Verordnung ist die Alphacon Technologie GmbH nachgeschalteter Anwender ( Downstream- User ). Die Pflicht zur Registrierung der Stoffe, die in unseren Zubereitungen zum Einsatz kommen, liegt beim jeweiligen Hersteller, Vorlieferanten oder Importeur. Es liegt in unserer Verantwortung, nur Stoffe in unseren Zubereitungen einzusetzen, für die der Lieferant die REACH- Konformität bestätigt hat und es ist unsere Pflicht, den Anwendern unserer Produkte,  Sicherheitsdatenblätter zukommen zu lassen, die der Verordnung entsprechen.

 

Die von der Alphacon Technologie GmbH hergestellten und in Verkehr gebrachten Zubereitungen entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH- Verordnung ).